Rechnung bei Privatverkauf — besser nicht
Das Ausstellen einer formalen Rechnung bei einem klar privaten Verkauf erhöht die Wahrscheinlichkeit, vom Finanzamt als Unternehmer eingestuft zu werden. Ein einmaliger Verkauf führt nicht automatisch zu Unternehmereigenschaft, wohl aber das Gesamtbild aus wiederholter Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und unternehmerischem Auftreten.
Deshalb ist es ratsam, bei reinen Privatverkäufen keine „unternehmensähnliche“ Rechnung zu verwenden.
