
Helgoland, ein zoll- und steuerrechtlicher Sonderfall
Helgoland gehört zwar politisch zu Deutschland, jedoch nicht zum EU-Zoll- und Umsatzsteuergebiet. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Warenlieferungen oder -einkäufe von und nach Helgoland steuerlich wie Drittlandsgeschäfte behandelt werden.