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Was ist das Anlagevermögen?

Eine einfache Erklärung für Einsteiger

Wer sich mit Buchführung, Bilanzierung oder dem Rechnungswesen beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff Anlagevermögen. Doch was genau ist damit gemeint – und warum ist es für Unternehmen so wichtig?

In diesem Beitrag erklären wir den Begriff verständlich und zeigen, welche Arten von Anlagevermögen es gibt. Auch der Zusammenhang mit der Bilanz und der steuerliche Zeitaspekt werden beleuchtet.

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht zum Verkauf bestimmt, sondern dafür gedacht sind, dauerhaft im Betrieb genutzt zu werden. Das heißt: Sie stehen dem Geschäftsbetrieb über einen längeren Zeitraum zur Verfügung – in der Regel mehr als ein Jahr.

Beispiele:

  • Ein Firmengebäude
  • Eine Maschine
  • Ein Software-Nutzungsrecht
  • Eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen

All diese Dinge sollen dem Unternehmen langfristig dienen und gehören deshalb nicht zum Umlaufvermögen, das nur vorübergehend im Betrieb verbleibt (wie etwa Rohstoffe oder fertige Erzeugnisse).

Das Steuerrecht legt fest, dass ein Vermögensgegenstand nur dann dem Anlagevermögen zugeordnet werden darf, wenn er dem Unternehmen dauerhaft zu dienen bestimmt ist.
Als grober Richtwert gilt: eine betriebliche Nutzung über mindestens ein Jahr.

Die Dauer der Nutzung ist also das zentrale Abgrenzungskriterium zwischen Anlage- und Umlaufvermögen.

„Anlagevermögen“ ist kein einzelner Gegenstand, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche Arten langfristig gebundener Vermögenswerte. Die Gliederung erfolgt üblicherweise in drei Gruppen:

Dies sind nicht greifbare, aber wirtschaftlich nutzbare Rechte oder Werte, z. B.:

  • Lizenzen
  • Patente
  • Markenrechte
  • Software (wenn dauerhaft genutzt)
  • Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)

Obwohl diese Werte nicht physisch vorhanden sind, haben sie oft eine erhebliche Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Hierzu zählen alle körperlich vorhandenen Gegenstände, die langfristig im Unternehmen verbleiben. Typische Beispiele:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen und Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Schreibtische, Fahrzeuge)

Diese Gegenstände werden durch Abschreibungen über ihre betriebliche Nutzungsdauer hinweg in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand erfasst. In der Bilanz erscheint jeweils nur noch der Restbuchwert, der sich Jahr für Jahr durch die Abschreibung verringert.

Auch langfristig gehaltene Beteiligungen oder Wertpapiere, die nicht zum kurzfristigen Verkauf gedacht sind, gehören zum Anlagevermögen.

Beispiele:

  • Beteiligungen an Tochterunternehmen
  • Ausgereichte langfristige Darlehen
  • Festverzinsliche Wertpapiere zur langfristigen Kapitalbindung