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Mindestlohn Oktober 2022

Erhöhung des Mindestlohns

Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn für sämtliche nichtselbständig tätige Arbeitnehmer auf 12,- EUR erhöht.

Diese Veränderung wird zum 01.Oktober 2022 gültig und bedingt für die Unternehmen folgende Handlungen:

  • Potentielle Änderung der Lohnabrechnungen
  • Neugestaltung der Kalkulationen in der Art, dass ein geschätzter Zuschlag von 30% für die Sozialabgaben (mindestens) in den Preis einkalkulieren zu ist.

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